Frühförderung
für wen?
Die Pädagogische Hausfrühförderung ist ein Angebot
für Säuglinge und Kleinkinder bis zum vierten Lebensjahr
mit einer Behinderung, die von einer Behinderung bedroht oder entwicklungsverzögert
sind.
Die Hausfrühförderung wird unabhängig vom Grad, der
Schwere und der Art der Behinderung durchgeführt.
Formen der Behinderung können zum Beispiel sein: Down Syndrom,
Spina bifida, Seh- und Hörbehinderungen, Cerebralparese usw.
Ferner ist die Frühförderung gedacht für: frühgeborene
Kinder, für Säuglinge aus Risikoschwangerschaften und/oder
Geburten und sich daraus ergebenden Problemen, wie z.B. mangelnde
Bewegungsfähigkeit des Säuglings und ähnlichen Auffälligkeiten.
Als entwicklungsverzögert gelten zum Beispiel: Kinder mit verspätetem
Sprechbeginn, verspätetem Krabbeln und Laufen, sowie mit Bewegungs
und Verhaltensauffälligkeiten usw.
Der Weg in die Pädagogische Hausfrühförderung:
Grundsätzlich wird die Pädagogische Hausfrühförderung
über die zuständigen Sozialämter nach dem Bundessozialhilfegesetz
(BSHG) finanziert und ist somit für die Eltern kostenlos.
Für weitere Informationen und Beratungen sind wir für Sie
unter der Telefonnummer 04721/392919 oder 04721/392918 von montags
bis freitags zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen

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